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Dienstag, 5 Dezember 2023
05 Dez 2023
Berlin - Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen im bundesweiten Durchschnitt sinkt auf 25,2(Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen, Stand:05.12.23). Regional kann es dabei zu erheblichen Schwankungen kommen.
Eine Subvariante, EG.5, auch Eris genannt, macht derzeit mehr als die Hälfte der weltweit zirkulierenden COVID-19-Varianten aus. Sie wurde bereits im August von der WHO zu einer Variante von Interesse erklärt. Nach Angaben des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten (ECDC) dominieren derzeit XBB 1.5-ähnliche Varianten wie EG.5 - oder Eris - und machen etwa 67 Prozent der Fälle in den EU/EWR-Ländern aus.
Die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierung in Deutschland sinkt am 05.12.23 laut RKI auf 6,18(Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen).
Die Reproduktionszahl(R-Wert) für Deutschland ist seit dem 21.06.23 wegen der abgelaufenen Meldepflicht nicht ermittelbar.
64,9 Mio. Menschen(77,9 % der Bevölkerung) haben bis zum 7.4.23(keine Impfstatistiken mehr) eine Impfdosis erhalten. Davon sind 63,6 Mio. Menschen (76,4 %) grundimmunisiert. 52,1 Mio. Menschen (62,6 %) haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten. 12,6 Mio. Menschen (15,2 %) erhielten mindestens zwei Auffrischungsimpfungen. Aktuell sind 18,4 Mio. Menschen nicht geimpft (22,1 % der Bevölkerung). Mit dem Auslaufen der CoronaImpfV am 07. April 2023 wird die tägliche Aktualisierung des COVID-19-Impfquotenmonitorings eingestellt und die Berichterstattung zunächst pausiert.
Die 7-Tages-Inzidenz des Landes Nordrhein-Westfalen sinkt auf 19,6(05.12.23).
Corona-Schutzmaßnahmen sind abgelaufen
Am 7. April ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen abgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes. Bis 7. April hatten die Länder zudem die Möglichkeit, über die bundesweiten Maßnahmen hinaus weitere Regelungen anzuordnen – wie etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel war, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese Regelung war auch im Infektionsschutzgesetz § 28b festgeschrieben. Mit Auslaufen des rechtlichen Rahmens für die Maßnahmen ist sie wie die bundesweite Regelung zum 7. April weggefallen.
Anmerkung: Bei der Interpretation der aktuellen Fallzahlen ist zu beachten, dass es aufgrund von Wochenenden, Feiertagen, Ferien und der abgelaufenen Test- und Meldepflicht zu einer erhöhten Untererfassung der Fälle und einem erhöhten Verzug in der Bearbeitung der vorhanden Daten kommen kann!
Quelle-Grafik: RKI/MGB-Bundesregierung
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