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Montag, 30 Dezember 2024
16 Apr 2018
Hamburg (ots) - Am 16. April 2018 wird das Entgelttransparenzgesetz 100 Tage alt - Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen: Hierfür hat das Vergleichsportal Gehalt.de in Kooperation mit den Vergütungsanalysten von Compensation Partner eine Umfrage unter 1.862 Beschäftigten und 319 Unternehmen durchgeführt. Das Ergebnis: Ein Drittel der Beschäftigten will zukünftig von ihrem neuen Recht Gebrauch machen und ihr Gehalt firmenintern vergleichen lassen. Gleichwohl bezweifelt ein Großteil der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass das neue Gesetz die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen signifikant reduzieren wird.
72 Prozent der Arbeitnehmer wollen oder ziehen es in Erwägung, das neue Gesetz in Anspruch zu nehmen
Ein Drittel aller Arbeitnehmer will zukünftig eine Auskunft einfordern. 39 Prozent der Befragten ziehen es in Erwägung und 28 Prozent schließen dies aus. "Diese Zahlen zeigen, dass die Beschäftigten sich in Zeiten des Fachkräftemangels ihrer Rechte bewusst werden und diese auch nutzen wollen. Zukünftig wird die Bezahlung insgesamt fair sein müssen", so Philip Bierbach, Geschäftsführer von Gehalt.de. Allerdings gibt es mehrere Gründe, die gegen eine Nutzung des neuen Gesetzes sprechen können. So gaben 30 Prozent der Arbeitnehmer, die das Gesetz nicht oder nur vielleicht nutzen wollen, an, dass sie die Gehälter der Kollegen bereits kennen würden. 24 Prozent sorgen sich hingegen um ihr Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber - obwohl die Anfragen anonymisiert werden.
Zwei Prozent der Arbeitnehmer haben das Gesetz genutzt
Knapp 100 Tage nach Einführung des Gesetzes ließen laut der Umfrage zwei Prozent der Beschäftigten ihre Stelle mit anderen Profilen firmenintern vergleichen. Davon waren aber nur 14 Prozent mit dem Ergebnis zufrieden - Grund hierfür war meist eine geringe Aussagekraft des Vergleichs. Fast ein Viertel der Unternehmen berichtete, dass Mitarbeiter bereits Anträge eingereicht hätten.
Skepsis aufgrund fehlender rechtlicher Konsequenzen
Allerdings bezweifeln viele Arbeitnehmer (39 Prozent) und Arbeitgeber (73 Prozent), dass durch das Gesetz Diskriminierung hinsichtlich des Gehalts verringert wird. Das Entgelttransparenzgesetz habe nicht genug Durchschlagskraft, da im Falle einer unfairen Bezahlung keine rechtlichen Konsequenzen drohen - dies bemängeln 32 Prozent der Arbeitgeber und 36 Prozent der Arbeitnehmer. "Die Bedeutung des Entgelttransparenzgesetzes wird sich jedoch nicht über rechtliche Konsequenzen definieren. Es besteht vielmehr eine wachsende Notwendigkeit, innerhalb der Betriebe nachvollziehbar und transparent zu bezahlen - denn auf diese Weise können Unternehmen ihre Mitarbeiter halten", meint Tim Böger, Geschäftsführer von Compensation Partner.
Die Arbeitgeber kennen das Gesetz, bereiten sich aber sehr zurückhaltend vor
Nahezu alle Arbeitgeber (97 Prozent) sind über das Gesetz im Bilde. Dennoch haben lediglich 42 Prozent Maßnahmen ergriffen und Ressourcen bereitgestellt, um auf mögliche Anträge vorbereitet zu sein. 30 Prozent der befragten Unternehmen haben ihre Mitarbeiter über die Einführung des Gesetzes aufgeklärt.
Männer sind mit ihrem Gehalt zufriedener
Mehr als die Hälfte der Befragten fühlt sich grundsätzlich fair bezahlt. Unter den Frauen lag der Anteil bei 52 und unter den Männern bei 65 Prozent. Viele der Teilnehmer (56 Prozent) begründeten ihre Unzufriedenheit damit, dass Kollegen in ähnlichen Positionen ein höheres Gehalt bekämen.
Alle Ergebnisse der Umfrage stehen hier zum Download bereit: http://ots.de/59jibe
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gehalt.de/news/100-tage-entgelttransparenzgesetz
Zur Methodik:
Das Vergleichsportal GEHALT.de hat in Kooperation mit den Vergütungsanalysten von Compensation Partner 1.862 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 319 Unternehmen vom 1. März bis zum 6. April bezüglich des Entgelttransparenzgesetzes befragt. Unter den Beschäftigten sind 36 Prozent weiblich und 64 Prozent männlich. Zudem ist der Großteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (36 Prozent) zwischen 45 und 54 Jahre alt. Es sind unter anderem Beschäftigte aus den Branchen IT und Handel sowie aus der Automobilindustrie vertreten. 33 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind außerdem in einem Betrieb mit mindestens 200 Mitarbeitern angestellt. Die Umfrage ist nicht repräsentativ. Genauere Angaben zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern finden Sie unter den obenstehenden Links.
Über GEHALT.de
GEHALT.de ist das führende Gehaltsportal im deutschsprachigen Raum. Jeden Monat unterstützt die Webseite über 3 Millionen ArbeitnehmerInnen mit vielfältigen Services und wertvollen Entscheidungshilfen. Das Onlineportal bietet einen kostenfreien Zugang zu aktuellen Gehaltsdaten und verfügt über die größte Vergütungsdatenbank in Deutschland. Das Angebot reicht von spannenden Statistiken, Auswertungen für einzelne Berufe und Branchen, Informationen zu Themen rund um Gehalt, Karriere und Arbeitswelt bis hin zu Tipps und Tricks für die erfolgreiche Gehaltsverhandlung. Ein weiteres Kernelement ist die integrierte Meta-Jobsuchmaschine, die Anzeigen aller relevanten Jobbörsen in Deutschland bündelt und darüber hinaus ein zu erwartendes Gehalt schätzt. Damit bietet Gehalt.de als erste Webseite in Deutschland einen Gehaltsfinder für Stellenanzeigen.
Über die COP CompensationPartner GmbH
Die COP CompensationPartner GmbH ist eine Tochtergesellschaft der PMSG PersonalMarkt Services GmbH und gleichzeitig die Marke, unter der das gesamte Firmenkundengeschäft von PersonalMarkt zusammengefasst wird. PersonalMarkt wurde 1999 für das Angebot von Gehaltsdienstleistungen im Internet gegründet und bündelt die B2B-Aktivitäten unter Compensation Partner. Seit 2007 bietet das Unternehmen mit Compensation-Online einen digitalen Zugang zu einer der größten Vergütungsdatenbanken in Deutschland an. Die Plattform beinhaltet zusätzlich eine moderne analytische Systematik zur Bewertung von Stellen in Unternehmen. Neben der automatisierten Variante über Compensation-Online bietet Compensation Partner auch auf spezifische Kundensituationen maßgeschneiderte Analysen und Benchmarks an.
Quelle-Grafik: obs/Gehalt.de