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Dienstag, 15 Oktober 2024
05 Jan 2022
Rhein-Kreis Neuss - Bei allen mobilen Impfangeboten der Koordinierenden Covid-Impfeinheit kann ab dem kommenden Montag, 10. Januar vorübergehend ausschließlich mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna sowie dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden. Grund hierfür ist, dass aufgrund der geringen Liefermengen nur wenige Impfdosen des Vakzins von BioNTech verfügbar sind. Bei allen Impfangeboten bis einschließlich Sonntag, 9. Januar ist BioNTech noch für Personen unter 30 Jahren sowie Schwangere verfügbar.
BioNTech kann aufgrund der begrenzten Kapazitäten ab dem 10. Januar zunächst ausschließlich im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss in der Hammfeldhalle und in der Regel nur bei allen Minderjährigen sowie Schwangeren geimpft werden. Die Impfstoffe von Moderna und Johnson & Johnson sind dort ebenfalls verfügbar.
„Moderna ist genauso wirksam wie BioNTech. Es gibt daher keinen Grund mit der Impfung zu zögern. Nur mit einem hohen Impftempo lassen sich die Infektionszahlen schnell und dauerhaft senken“, hebt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke die Wirksamkeit beider Vakzine hervor.
Impfberechtigt sind bei allen Angeboten Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist ab 18 Jahren zugelassen. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens 12 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.
Das Impfzentrum ist täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nur für Impfungen von 5-11 jährigen notwendig und unter http://imp.gotzg.de/ möglich.
Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.
Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.
Quelle-Foto: Rhein-Kreis Neuss/GettyImages-1187315434