Die Grundlagen für die Corona-Hilfen werden verbessert und erweitert

Die Grundlagen für die Corona-Hilfen werden verbessert und erweitert

09 Feb 2021

Rhein-Kreis Neuss - Die Europäische Kommission hat grünes Licht für die Erweiterung und Verlängerung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie gegeben. Darauf weist die Wirtschaftsförderung des Rhein-Kreises Neuss hin. Der Beihilferahmen stellt die Grundlage für zahlreiche deutsche Maßnahmen dar. Darauf gestützt sind etwa die Überbrückungshilfe, die KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe.

„Ich begrüße die Erweiterung und Verlängerung des Beihilferahmens ausdrücklich. Das ist eine große Erleichterung für viele Unternehmen bei uns, die durch den größeren Spielraum effektiver unterstützt werden. Jetzt ist es wichtig, dass das Geld schnell und unkompliziert bei den Betrieben ankommt“, so Kreisdirektor und Wirtschaftsdezernent Dirk Brügge.

Konkret sind folgende Verbesserungen im neuen Beihilferahmen enthalten: die Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 1,8 Millionen Euro (bislang 800 000), die Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfen auf zehn Millionen Euro (bislang drei Millionen) und die Verlängerung des befristeten Rahmens einheitlich bis 31. Dezember 2021.

Durch ein angekündigtes Wahlrecht der Bundesregierung können jetzt deutlich mehr Unternehmen die Überbrückungshilfe II erhalten. Sie können die Hilfen wahlweise auf Grundlage der „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ oder der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ beantragen. Bei der „Bundesregelung für Kleinbeihilfen“ entfällt der Nachweis von tatsächlichen Verlusten. Durch die Erhöhung der Obergrenze der Beihilfe können daher mehr Antragssteller Unterstützung erhalten.

Die Firmen bekommen in vielen Fällen mehr Geld, das gilt auch für bereits gestellte Anträge. Außerdem hat die EU-Kommission bereits den noch ausstehenden Teil für die November- und Dezemberhilfe „Extra“ genehmigt. Damit stehen die Förderbedingungen insbesondere für Unternehmen fest, die im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe Beträge von über vier Millionen Euro geltend machen wollen.

Die Förderrichtlinien zu den Erweiterungen werden derzeit noch erarbeitet. Die Wirtschaftsförderung des Rhein-Kreises Neuss hat die wichtigsten Informationsquellen über die Corona-Hilfen für Unternehmen zusammengestellt. Sie informiert über die neuesten Entwicklungen auf der Internetseite https://www.rhein-kreis-neuss.de/wirtschaft-corona. Ihre Hotline für Betriebe ist zudem werktags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0 21 31/928 75 01 erreichbar.

Quelle-Bild: Rhein-Kreis Neuss

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