Europawahl: Bereits fast 3.000 Briefwählerinnen und Briefwähler

Europawahl: Bereits fast 3.000 Briefwählerinnen und Briefwähler

14 Mai 2024

Grevenbroich - Das Wahlamt der Stadt Grevenbroich vermeldet einen ordentlichen Start der Briefwahl. Denn mit Stand vom 10.05.2024, 12:00 Uhr, haben bereits 2.867 Wählerinnen und Wähler von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht. Seit dem 04.05.2024 (und somit 2 Tage früher als geplant), werden die Wahlbenachrichtigungen ausgeliefert und wurden auch zu einem großen Teil bereits zugestellt, so dass die meisten Anträge in der vergangenen Woche zu verzeichnen waren. Allein über das Wochenende wurden online 1.820 neue Anträge zusätzlich gestellt. Der neue personalisierte QR-Code wird viel genutzt. Mit diesem kann jede Wählerin und jeder Wähler sofort in die Beantragung der Briefwahl wechseln. Die persönlichen Daten sind dann bereits vorgegeben. Zur Kontrolle muss nur das Geburtsdatum eingegeben werden.

Als Wählerin und Wähler bestehen folgende Möglichkeiten, an der Wahl teilzunehmen:

  • Im Wahllokal am 09.06.2024:

Das Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Die Wahllokale sind von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Unter www.grevenbroich.de ist auch ein Wahllokalfinder, falls die Wahlbenachrichtigung abhandengekommen ist. Eine Wahl ist auch nur mit dem Personalausweis möglich.

  • Briefwahl: Diese kann seit dem 29.04.2024 beantragt werden. Briewahlunterlagen können im Alten Rathaus, Besprechungsraum 2, abgeholt werden. Dieser ist einfach vom Markt kommend die Treppe hoch und dann im zweiten Raum links zu finden. Die Räumlichkeiten sind zudem barrierefrei über das Bernadushaus erreichbar. Vor Ort besteht die Möglichkeit, die Unterlagen direkt auszufüllen und abzugeben.

Vereinzelt kam es zu Beschwerden, dass die Briefwahlunterlagen bereits beantragt wurden, aber im Nachgang dennoch die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Dies ist so korrekt. Die rund 48.300 Wahlbenachrichtigungskarten wurden am 29.04.2024 mit Erstellung des Wählerverzeichnisses beim Druckdienstleister in Auftrag gegeben, es besteht keine Möglichkeit, diese wieder zurückzuholen. Wählerinnen und Wähler, die bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich an das Wahlamt unter 02181 608 3314 oder wahlen@grevenbroich.de wenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht zulässig ist. Ferner wird darum gebeten, die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Es wird empfohlen maximal bis zum 03.06.2024 einen Online- oder postalischen Antrag zu stellen, da sonst eine Zustellung nicht mehr garantiert werden kann.

Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, seit mindestens drei Monaten entweder in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Deutschland leben, müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Quelle-Archivbild: Stadt Grevenbroich

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