Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen

Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen

12 Mär 2026

Grevenbroich - Auch in 2026 stehen der Stadt Grevenbroich wieder finanzielle Mittel zur Förderung kleinerer Maßnahmen der Denkmalpflege zur Verfügung. Von der Förderung profitieren können private sowie kirchliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern im Stadtgebiet.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das betreffende Objekt in die Denkmalliste der Stadt Grevenbroich eingetragen ist. Dabei kann es sich sowohl um denkmalgeschützte Gebäude als auch um andere Denkmäler handeln. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung der denkmalgeschützten Substanz, beispielsweise kleinere Arbeiten an Fassaden, die Aufarbeitung historischer Holztüren oder ähnliche Erhaltungsmaßnahmen. Darüber hinaus können die Mittel auch für die Organisation oder die Erstellung von Informationsmaterial im Zusammenhang mit dem Tag des offenen Denkmals eingesetzt werden.

Wie bei allen Veränderungen an denkmalgeschützten Objekten ist auch für diese Maßnahmen im Vorfeld eine denkmalpflegerische Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Grevenbroich erforderlich. Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben und müssen bis zum 30.11.2026 abgeschlossen sein.

Anträge können ab sofort bei der Unteren Denkmalbehörde eingereicht werden. Vorgesehen ist, die zur Verfügung stehenden Fördermittel anteilig auf die eingehenden Anträge zu verteilen. Interessierte werden gebeten, einen formlosen Antrag mit einer kurzen Beschreibung der geplanten Maßnahme einzureichen. Hilfreich sind dabei auch Fotos sowie – sofern vorhanden – eine Kostenschätzung.

Weitere Informationen sind im Kommunalportal der Stadt Grevenbroich unter

https://grevenbroich.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14127/show abrufbar.

Quelle-Archivbild: Stadt Grevenbroich

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