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Donnerstag, 21 November 2024
06 Mai 2019
Jüchen - Die Stadt Jüchen weist darauf hin, dass die nächste Fälligkeit für die Grundbesitzabgaben am 15. Mai ansteht. Diese umfasst die Grundsteuer sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung- und Winterdienst und die Entwässerung.
Grundlage für die Erhebung ist der Bescheid über die Grundbesitzabgaben, der im 1. Quartal eines jeden Jahres an die Eigentümerin oder den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks versandt wird. Die Grundsteuer und die Gebühren werden hierin zusammengefasst und für das gesamte Kalenderjahr festgesetzt.
Der Grundsteuerjahresbescheid ist ein sogenannter Einheitsbescheid. Er enthält für alle vier Grundbesitzabgaben deren Berechnungen sowie die Zahlungsfristen. Die Fälligkeiten für alle Abgabearten richten sich nach den jeweiligen Satzungen und entsprechen den Fälligkeitsterminen für die Grundsteuer.
Die Grundbesitzabgaben sind, genau wie die Grundsteuer, in vier Teilen einmal pro Quartal zu festen Terminen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.
Um eine rechtzeitige Bezahlung zu gewährleisten und damit auch die Festsetzung von Mahngebühren zu vermeiden, wird empfohlen, der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Quelle: Stadt Jüchen