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Montag, 2 Dezember 2024
08 Dez 2020
Rhein-Kreis Neuss - Die acht kreisangehörigen Kommunen bekommen in diesen Tagen erfreuliche Post aus dem Kreishaus: Aufgrund einer rückwirkend erhöhten Bundesbeteiligung kann ihnen der Rhein-Kreis Neuss für 2020 über 8,2 Millionen Euro erstatten. Der Betrag ergibt sich aus der vorläufigen Endabrechnung des Kreises für die Eigenbeteiligung der Kommunen im Bereich der Grundsicherung für Hartz IV-Empfänger. Der Bund hat seinen zu erstattenden Anteil für die Kosten der Unterkunft und Heizung an die Kreise und kreisfreien Städte zur finanziellen Entlastung der Kommunen erhöht.
Der Kreis ist als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II für die Kosten der Unterkunft und Heizung von Hartz-IV-Empfängern zuständig. Nach Abrechnung der Bundesmittel teilen sich Kreis und Kommunen die Hartz IV-Nettoaufwendungen. Zudem hat der Kreis für 2020 eine gegenüber der Prognose höhere Wohngelderstattung durch das Land erhalten, die ebenfalls in die Abrechnung einfließt. Noch nicht berücksichtigt sind die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft, weil diese erst im nächsten Sommer durch den Bund abschließend abgerechnet werden können.
Von der aktuellen Rückerstattung erhält die Stadt Neuss mit 3.955.000 Euro den größten Anteil, Grevenbroich 1.320.000 Euro, Dormagen 970.000 Euro, Meerbusch 660.000 Euro, Kaarst 585.000 Euro, Korschenbroich 300.000 Euro, Jüchen 295.000 Euro und Rommerskirchen 115.500 Euro (gerundet auf Hundert).
Quelle-Foto: Rhein-Kreis Neuss/GettyImages-810150010