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Donnerstag, 30 Januar 2025
28 Jan 2025
Grevenbroich - In der vergangenen Woche hat die Stadt Grevenbroich damit begonnen, die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 zu versenden. Aufgrund der zahlreichen Anfragen, die mit den veränderten Bescheiden einhergehen, möchte die Verwaltung die wichtigsten Punkte zu den Hintergründen und Auswirkungen der Grundsteuerreform noch mal erläutern.
Die Stadt Grevenbroich ist, wie alle Kommunen in Deutschland, verpflichtet, die Grundsteuerreform umzusetzen, die durch Gerichts- und Gesetzesentscheidungen auf Bundesebene beschlossen wurde. Ziel der Reform ist es, eine aktualisierte und bundesweit einheitliche Berechnung der Grundsteuer auf Basis neuer Grundstückswerte zu gewährleisten.
Dabei hat die Stadt Grevenbroich den sogenannten „aufkommensneutralen Hebesatz“ angewandt, den das Land Nordrhein-Westfalen als Richtwert für alle Kommunen errechnet hat. Für Grevenbroich liegt dieser Hebesatz bei 703 Prozent und wurde durch den Stadtrat im Dezember 2024 beschlossen. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Stadt durch die Grundsteuerreform in Summe nicht mehr oder weniger Einnahmen erzielt als im Jahr 2024. Wer dies überprüfen möchte, findet unter www.finanzverwaltung.nrw.de/aufkommensneutrale-hebesaetze weitere Informationen.
Stadtkämmerer Arno Jansen stellt klar: „Die Gesamteinnahmen der Stadt aus der Grundsteuer bleiben unverändert bei rund 16 Millionen Euro pro Jahr. Dennoch können einzelne Bescheide teils deutliche Veränderungen ausweisen. Dies liegt vor allem an den neuen Grundstückswerten, die durch das Finanzamt festgelegt wurden.“ Der Haupttreiber für eine gestiegene Grundsteuer sind somit die aktualisierten Grundstückswerte und nicht die Anpassung des Hebesatzes, der entsprechend der Empfehlung des Landes lediglich um 12,5 Prozent verändert wurde (von 625 Prozent auf 703 Prozent).
Die Reform führt jedoch zu spürbaren Belastungsverschiebungen. So ist tendenziell festzustellen, dass Ein- und Zweifamilienhäuser höhere Grundsteuern verzeichnen, während Mietwohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke in der Regel weniger zahlen. Innerhalb jeder Grundstücksart gibt es jedoch Abweichungen: Es können sowohl Minderungen als auch Steigerungen, teilweise im höheren zweistelligen Prozentbereich, auftreten.
„Die erkennbare Verschiebung von gewerblich genutzten Grundstücken zu privaten Immobilien hätte durch eine Anpassung der Messzahlen seitens des Landes Nordrhein-Westfalen gemildert werden können. Viele Kommunen – darunter auch die Stadt Grevenbroich – haben dies eingefordert. Leider blieb diese Anpassung bislang aus“, erklärt Jansen.
Die jährliche Grundsteuer wird auf Basis des „Bescheids über den Grundsteuermessbetrag – Hauptveranlagung auf den 01.01.2025“ berechnet, den die Eigentümerinnen und Eigentümer vom zuständigen Finanzamt erhalten haben. Der im Bescheid angegebene Grundsteuermessbetrag wird mit dem von der Stadt Grevenbroich festgelegten Hebesatz multipliziert und anschließend durch 100 geteilt. Das Ergebnis ergibt die jährlich an die Stadt zu zahlende Grundsteuer.
Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass Eigentümer, die mit den Festsetzungen des Finanzamtes – etwa dem Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag – nicht einverstanden sind, Einspruch direkt beim Finanzamt einlegen müssen. Dieser Einspruch befreit jedoch nicht von der Zahlungspflicht gegenüber der Stadt. Sollten Änderungen durch das Finanzamt vorgenommen werden, erhalten Eigentümer zu viel gezahlte Beträge von der Stadt Grevenbroich selbstverständlich zurück.
Um die Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zu unterstützen, hat die Stadtverwaltung Grevenbroich spezielle Kontaktmöglichkeiten eingerichtet. Für allgemeine Fragen zu den Grundbesitzabgabenbescheiden steht der Fachbereich Steuern, Gebühren und Beiträge unter steuern@grevenbroich.de zur Verfügung. Für spezifische Anliegen zur Grundsteuerreform wurde die Sonder-Mailadresse grundsteuerreform@grevenbroich.de eingerichtet. Zudem finden sich weitere Informationen auf der Homepage der Stadt unter: www.grevenbroich.de/grundsteuerreform
Die Stadt bittet darum, bevorzugt den schriftlichen Weg zu nutzen, um Anfragen effizient zu bearbeiten.
„Wir wissen, dass die Grundsteuerreform für viele Eigentümer Fragen aufwirft. Dennoch möchten wir betonen, dass die Stadt an die gesetzlichen Vorgaben gebunden ist und diese umsetzen muss. Unser Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich zu informieren und zu unterstützen“, betont Kämmerer Jansen.
Quelle-Archivbild: Stadt Grevenbroich