Neue Tempo-30-Zonen sorgen für mehr Lärmschutz

Neue Tempo-30-Zonen sorgen für mehr Lärmschutz

18 Jul 2025

Grevenbroich - Tempo 30 gilt nun auf der Rheydter Straße (von Jülicher Straße bis Konrad-Thomas-Straße), auf der Neuenhausener Straße (von Unterführung Auf der Schanze bis Kolpingstraße) und auf der Talstraße (von Am Bierkeller bis Neusser Straße).

Der Lärmaktionsplan der Stadt Grevenbroich wurde im Dezember 2024 durch den Stadtrat beschlossen. Neben den pflichtmäßig zu betrachtenden Streckenabschnitten hat die Stadt auf freiwilliger Basis weitere Stadtstraßen lärmtechnisch untersuchen und hinsichtlich Maßnahmen zum Schutz der Anwohnerrinnen und Anwohner gegen Straßenverkehrslärm prüfen lassen. Als lärmmindernde Maßnahme findet sich die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bei einigen untersuchten Streckenabschnitten im Lärmaktionsplan wieder. Diese ist effektiv, kostengünstig und kurzfristig umsetzbar. Um welche Streckenabschnitte es sich handelt, kann im veröffentlichen Lärmaktionsplan nachgelesen werden (https://www.grevenbroich.de/wohnen-bauen-klimaschutz/umwelt/laermaktionsplan).

Nach Beschluss des Lärmaktionsplanes wurde mit der konkreten Einzelfallprüfung begonnen, ob diese geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen auch verkehrsrechtlich zulässig sind und somit schlussendlich durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden können. Ergebnisse hierzu liegen bereits in Teilen vor und wurden im öffentlichen Teil des Beirats Bauen am 14.05.2025 durch die Stadtbetriebe Grevenbroich präsentiert.

Über die Einführung weiterer Tempo-30-Zonen wird informiert, sobald die Umsetzung erfolgt ist.

Quelle-Archivbild: Stadt Grevenbroich

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