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Donnerstag, 21 November 2024
27 Okt 2023
Rhein-Kreis Neuss - Noch bis Ende 2023 laufen die beiden Programme „Freier Eintritt für Schwimmbäder“ und „Austausch für ineffiziente Elektrogroßgeräte“, die der Rhein-Kreis Neuss aufgelegt hat. Hintergrund: Das Land gewährt den Kreisen, Städten und Gemeinden angesichts der steigenden Energiepreise und der hohen Inflation über den „Stärkungspakt NRW“ in diesem Jahr Leistungen in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro. Der Rhein-Kreis Neuss hat 576.576 Euro davon erhalten und nutzt diese Summe in vollem Umfang.
Neben der Sozial- und Schuldnerberatung sowie der sozialen Infrastruktur können auch Programme und Maßnahmen für Einzelfallhilfen finanziert werden, die zur Vermeidung bzw. Beseitigung finanzieller Härten bei einkommensarmen Haushalten beitragen. Ermäßigungen für Eintritte bei Freizeitangeboten sind ebenso möglich.
Beide Programme gelten für Leistungsbezieher nach dem SGB II (Bürgergeld), dem SGB XII oder von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII. Ebenfalls davon profitieren Bezieher von Wohngeld, Asylbewerberleistungen und Kindergeldzuschlag. Außerdem erhalten Bezieher von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe freien Eintritt in den Schwimmbädern im Kreis, die sich an dem Programm beteiligen. Kinder unter 12 Jahren der berechtigten Personengruppen können zudem kostenlos von einer erwachsenen Person begleitet werden. Neben den Eltern, die selbst berechtigt sind, können dies beispielsweise Verwandte sein, die nicht im gleichen Haushalt leben.
Für den freien Eintritt in den Schwimmbädern ist als Berechtigungsnachweis der Rhein-Kreis-Neuss-Pass oder der Neuss-Pass sowie ein Lichtbildausweis vorzuzeigen. Freien Eintritt erhalten auch Inhaber eines Familienpasses der Stadt Dormagen oder eines Familienhilfeplans der Stadt Kaarst. Diese Bäder gewähren den genannten Gruppen kostenlosen Eintritt: Hallenbad Kaarst-Büttgen (bis 30. November), Sonnenbad in Rommerskirchen, Hallenbad Jüchen, Stadtbad Sammys Dormagen, Römertherme Dormagen und Schlossbad Grevenbroich.
Im Rahmen des Austauschs der Elektrogroßgeräte können bis zu zwei alte Geräte (Energieeffizienzklassen D bis F) gegen energieeffiziente Neugeräte (Energieeffizienzklassen A bis C) bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 800 Euro netto (952 Euro brutto) ausgetauscht werden. Dies gilt für Kühl-/Gefrierschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Wäschetrockner. Die Kosten für die Lieferung und der Anschluss der neuen Geräte werden im Bedarfsfall übernommen. Mitnahme und Entsorgung der Altgeräte sind ebenfalls inbegriffen.
Das Austauschprogramm Elektrogeräte gilt auch für Geringverdienende (maximal 20 Prozent über den Bedarfssätzen Bürgergeld SGB II). Interessierte melden den Bedarf für den Austausch der Elektrogroßgeräte bei den CaritasSozialdiensten Rhein-Kreis Neuss GmbH oder dem SKM Neuss e.V. an. Beide sind Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger aus Neuss, Grevenbroich, Korschenbroich, Meerbusch, Kaarst, Jüchen und Rommerskirchen. Wer in Dormagen lebt, kann das Angebot der Stadt Dormagen nutzen. Bei positiver Entscheidung durch Caritas bzw. SKM wird ein personalisierter Gutschein ausgestellt, der in einem teilnehmenden Elektrofachmarkt eingelöst werden kann.
Aktuelle Informationen zu beiden Programmen finden sich im Internet unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/staerkungspakt-nrw.
Quelle-Bild: Rhein-Kreis Neuss/GettyImages_1272162368