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Freitag, 16 Januar 2026
16 Jan 2026
Rhein-Kreis Neuss - Wegen eines im Rhein-Erft-Kreis amtlich festgestellten Ausbruchs der HPAI (Hochpathogene aviäre Influenza, auch „Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“ genannt) ist dort eine Schutzzone sowie im Radius von zehn Kilometer eine Überwachungszone eingerichtet worden. Der Rhein-Kreis Neuss fällt demnach in die Überwachungszone mit den Orten Neurath, Frimmersdorf, Gustorf, Gindorf, Neuenhausen sowie dem westlichen unbebauten Teil Rommerskirchens zwischen Vanikum und dem Kraftwerk Neurath. In Haltungen im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell nach wie vor kein Vogelgrippe-Fall nachgewiesen. Darauf weist das Kreisveterinäramt hin.
In der als vorbeugende Maßnahme eingerichteten Überwachungszone sind 55 Geflügelhalter ansässig. „Diese Geflügelhalter werden von uns schriftlich informiert und müssen ihre Tiere nun aufstallen. Das bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder einer Schutzvorrichtung zu halten sind, so dass Kontakt zu Wildvögeln und Einträgen von Wildvögeln verhindert werden“, erklärt Dr. Swantje Schumacher, Leiterin des Kreisveterinäramtes. Der Rhein-Kreis Neuss wird hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet auch ein Verbringungsverbot für gehaltene Vögel, für die Verbringung von Produkten sind Ausnahmeregelungen möglich. Das Kreisveterinäramt weist darauf hin, dass Geflügelprodukte sicher sind, wenn sie wie üblich gut durchgegart verzehrt werden. Das Virus wird bei Temperaturen über 70 Grad Celsius abgetötet. Eine Ansteckung über Lebensmittel ist nicht bekannt.
Veranstaltungen wie Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte sind aufgrund der erforderlichen Schutzmaßnahmen in den genannten Bereichen verboten. Das Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss weist zudem ausdrücklich auf die Anzeigepflicht von geflügelhaltenden Betrieben beim Amt hin.
Darüber hinaus empfiehlt das Kreisveterinäramt Geflügelhaltern präventiv, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Für die Allgemeinbevölkerung besteht kein besonderes Risiko. Nach Einschätzung des Robert- Koch-Instituts (RKI) werden die in Deutschland und Europa vorkommenden Viren nicht leicht auf Menschen übertragen. Einzelne Fälle einer Infektion sind bisher nur bei Personen aufgetreten, die engen Kontakt zu infiziertem Geflügel hatten. Weitere Informationen gibt es unter www.rhein-kreis-neuss.de/vogelgrippe.
Quelle-Karte: Rhein-Kreis Neuss