Beantragung der Briefwahl zur Europawahl ab dem 29.04.2024 möglich

Beantragung der Briefwahl zur Europawahl ab dem 29.04.2024 möglich

23 Apr 2024

Grevenbroich - Ab dem 29.04.2024 ist es auf der Homepage der Stadt Grevenbroich möglich, die Briefwahl zur Europawahl am 09.06.2024 zu beantragen. Ebenfalls kann der Antrag unter der E-Mail-Adresse wahlen@grevenbroich.de unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist rechtlich nicht zulässig. Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, wenn sie:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (erstmal zur Wahl 2024 wird das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt),
  • in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind,
  • seit mindestens drei Monaten
    • a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    • b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten. Hierzu sind bereits entsprechende Informationen versandt.

Wie zu jeder Wahl erhalten die Bürger auch eine Wahlbenachrichtigung. Diese geht voraussichtlich am 06.05.2024 in Zustellung. Der Wahlbenachrichtigung kann sowohl das Wahllokal, als auch die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl direkt entnommen werden. Eine Beantragung im Wahlamt selber ist am 29.04.2024 noch nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel noch nicht vorliegen. Hierzu ergeht eine separate Mitteilung, sobald die Stimmzettel eingetroffen sind.

Quelle-Archivbild: Stadt Grevenbroich

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