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Montag, 2 Dezember 2024
03 Mär 2023
Grevenbroich - Bis zum 15.03.2023 sucht die Stadt Grevenbroich noch 14 Personen, die sich ab dem 01.01.2024 für einen Zeitraum von fünf Jahren in Strafprozessen im Schöffenamt einsetzen wollen.
Personen im Schöffenamt beteiligen sich an der Rechtsprechung und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie begleiten den Prozess von der Anklage bis zum Urteil, das sie gemeinsam mit den Berufsrichtern fällen. Juristische Vorkenntnisse werden nicht verlangt.
Bei Interesse kann sich unter ordnungsamt@grevenbroich.de noch bis zum 15.03.2023 beworben werden. Das Bewerbungsformular ist unter www.grevenbroich.de abrufbar. Ansprechpartnerin ist Frau Ivana Stecher (Fachbereich 32 Öffentliche Ordnung / Tel: 02181 / 608 3299). Weitergehende Informationen zum Schöffenamt sind unter www.schoeffenwahl2023.de zu erhalten.
Das Schöffenamt stellt ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaats dar. Der Aufwand beläuft sich im Normalfall auf 12 Hauptverhandlungen im Jahr. Dem Schöffenamt steht das gleiche Stimmrecht wie dem Richteramt zu. Daher erfordert das Ehrenamt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Bewerben können sich alle Einwohner*innen des Stadtgebiets mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zum Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Zudem werden eine gesundheitliche Eignung und die Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt.
Unfähig zur Übernahme des Amtes sind Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Gleiches gilt bei einem laufenden Ermittlungsverfahren, das den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit sind Schöff*innen von ihrem Arbeitgeber freizustellen. Hierzu erhalten sie eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.
Quelle-Foto: Stadt Grevenbroich/MGB